Neuerungen beim Personalausweis

Fingerabdrücke werden zur Pflicht

Die persönlichste gesetzliche Änderung, die im August in Kraft tritt, bezieht sich auf den Personalausweis:

Bereits Mitte Dezember vergangenen Jahres wurde das “Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen” verabschiedet, einige Neuerungen wurden bereits vor einigen Monaten umgesetzt. So muss etwa der Eintrag des Geschlechts im Reisepass nicht mehr mit dem im Personenstandsregister übereinstimmen und Strafgefangene haben schon drei Monate vor ihrer Entlassung eine Ausweispflicht. Neu ab August sind kleine Änderungen am Design des Personalausweises selbst und eine neue Versionsnummer, die die Überprüfung der Echtheit des Dokuments erleichtert – und damit Fälschungen erschwert. Bislang war das Speichern zweier Fingerabdrücke in den Chip fakultativ, ab dem 2. August muss nun jeder, der einen neuen Personalausweis anfertigen lässt, Fingerabdrücke abgeben. Damit leistet der deutsche Gesetzgeber der EU-Verordnung 2019/1157 Folge. Die Fingerabdrücke werden allerdings nicht bei jeder Ausweiskontrolle überprüft: Sie wird dem Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI) zufolge lediglich dann herangezogen, wenn die Identität der kontrollierten Person trotz Ausweisvorlage nicht sicher bestätigt werden kann.

Foto: dpa/Tim Brakemeier