Festnahme

Im Zusammenhang mit einer Demo bzw. Kundgebung kann es auch zur Festnahme einzelner Teilnehmer kommen. Die Gründe dafür können sehr vielfältig sein – von Verdacht einer Straftat bis zur Erlangung von Personalien (z.B. für “Verfassungsschutz“) oder einfacher Kriminalisierung und Abschreckung ist alles möglich. Einer der wichtigsten Tipps lautet „Keine Angaben zur Sache zu machen – NIEMALS“ und Ruhe bewahren.

Ruhe bewahren

Alle Maßnahmen, bei denen die Polizei einem seiner Freiheitsrechte beraubt oder diese einschränkt sind, bezeichnet der Volksmund gerne als Festnahme. Wenn die Polizei dich zwangsweise mitnehmen will, empfiehlt es sich in jedem Fall die Ruhe zu bewahren und auf Drohungen, Beleidigungen oder gar körperliche Auseinandersetzung mit der Polizei zu verzichten. In jedem Fall sollte man andere Teilnehmer durch lautes Rufen auf die Situation aufmerksam machen. Ein sehr lautes Rufen und kommentieren kann für den ein oder anderen in einer solchen Situation „entspannend“ und Stress abbauend wirken.

Dokumentieren der Festnahme

Andere Teilnehmer sollten die Festnahme in jedem Fall dokumentieren und die Dokumentation auf einem sicheren Kommunikationsweg dem Betroffenen oder noch besser seinen Anwalt zukommen lassen. Die Teilnehmer und der betroffene Kamerad sollten in jedem Fall ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Die Dokumentation ist wichtig, da durch die Polizei oft Straftatbestände wie “Widerstand gegen die Staatsgewalt“ als Druckmittel eingesetzt werden. Ein Videobeweis kann den Kameraden in einem solchen Fall sehr helfen. Ob und wie die Dokumentation genutzt wird, ist ausschließlich durch den Kameraden (nach rechtlicher Beratung) zu entscheiden.

Keine Angaben zur Sache zu machen – NIEMALS – Nur Angaben zur Person sind zwingend notwendig. Beruft euch auf das Aussageverweigerungsrecht.

 

Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten, in Strafverfahren sowie bei Ordnungswidrigkeiten, keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen.

 
Beschlagnahmung von Gegenständen

Im Rahmen einer Festnahme kann es zur Beschlagnahmung von Gegenständen kommen. Dieser in keinem Fall zustimmen. In jedem Fall auf ein Protokoll aller beschlagnahmten Gegenstände bestehen. Auf dem Protokoll vermerken lassen, dass man der Beschlagnahmung nicht zustimmt.

Gefangenensammelstelle

Falls es bei der Polizei länger dauert (z.B. Erkennungsdienstliche Behandlung) oder die Polizei noch Gesprächsbedarf hat, dann geht es zur Gefangenensammelstelle. Auf dem Weg dorthin und in der GeSa selbst gilt “Mund halten“ – denn Feind hört mit. Man redet mit NIEMANDEN den man nicht länger persönlich kennt, weder über den Tatvorwurf (Grund der Festnahme), noch Strukturen, noch Kameraden oder über sonstige Informationen. Der Grund ist simpel – ihr wisst nie wer zuhört. Und was diese Person mit den Informationen anfangen kann.

Diese Webseite wird ausschließlich von mir selber alleine und unentgeltlich in meiner freien Zeit, unter einer großen Zufuhr von Kaffee und Zigaretten erstellt. Wenn dir die Artikel, Fotos und Videos gefallen und du mich gerne unterstützen möchtest, freue ich mich natürlich über die ein oder andere Schenkung!

Wer meine Arbeit unterstützen möchte: 
zur Unterstützerseite

Auf der GeSa selbst hat man das Recht auf ein Telefonat – hierbei bitte jedoch beachten, dass die Polizei mithören kann und wird. Wenn möglich die Kameraden nicht von der GeSa aus anrufen, sondern erst nach der Freilassung. Verwendet den Anruf für einen Anwalt eures Vertrauens.

 

Zum Umgang mit der Polizei gilt folgendes – glaubt ihnen niemals wenn sie euch irgendwelche Verfahrensausgänge, Strafrabatte oder ähnliches versprechen.