Der Griff nach totaler Kontrolle

Die schlimmsten Befürchtungen werden wahr.

Auch ohne Feststellung eines Ausnahmezustandes soll die Bundesregierung wie im Ausnahmezustand regieren können.

Corona-Maßnahmen teilweise um ein Jahr verlängert

Am Rande der Beratung  zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ( Gesetzesentwurf), wurden Änderungen des Infektionsschutzgesetz eingebracht und durch gewunken. Sein Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts.“ Kein Wort zum Thema „Infektionsschutzgesetz und Corona-Maßnahmen“ in der Überschrift, es wurde einfach eine Passage zum Infektionsschutz angehängt.

Den Entwurf hat bereits der parlamentarische Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz durchgewunken. Mit der Empfehlung, die Abgeordneten mögen diesen annehmen. Um 23.16 Uhr, in einer Nachtsitzung, stimmte das Plenum brav zu. Schön versteckt,  unter „ferner liefen“ hinter allerlei Texten zur Finanzierung von Stiftungen, sollen die Abgeordneten quasi im Vorbeigehen auch eine Neuregelung mit weit gehenden Konsequenzen abnicken: Corona-Maßnahmen sollen teilweise von der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entkoppelt werden. Das bedeutet einen Eingriff ins Allerheiligste der Verfassung: die Grundrechte. 

Auch ohne „epidemische Lage“ sollen Spahns Verordnungen für ein Jahr weiterhin gelten UND ohne Zustimmung von Bundesrat und Bundestag verändert werden können. 
 

 

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