Die schlimmsten Befürchtungen werden wahr.
Corona-Maßnahmen teilweise um ein Jahr verlängert
Am Rande der Beratung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ( Gesetzesentwurf), wurden Änderungen des Infektionsschutzgesetz eingebracht und durch gewunken. Sein Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts.“ Kein Wort zum Thema „Infektionsschutzgesetz und Corona-Maßnahmen“ in der Überschrift, es wurde einfach eine Passage zum Infektionsschutz angehängt.
Den Entwurf hat bereits der parlamentarische Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz durchgewunken. Mit der Empfehlung, die Abgeordneten mögen diesen annehmen. Um 23.16 Uhr, in einer Nachtsitzung, stimmte das Plenum brav zu. Schön versteckt, unter „ferner liefen“ hinter allerlei Texten zur Finanzierung von Stiftungen, sollen die Abgeordneten quasi im Vorbeigehen auch eine Neuregelung mit weit gehenden Konsequenzen abnicken: Corona-Maßnahmen sollen teilweise von der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entkoppelt werden. Das bedeutet einen Eingriff ins Allerheiligste der Verfassung: die Grundrechte.
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