Das österreichische Verwaltungsgericht in Wien, das in einer Entscheidung vom 24.03.20201 den Umgang der österreichischen Bundesregierung mit dem PCR-Test zerlegte und damit die gesamte Corona-Politik in Frage stellt, damit wurde die Bundesregierung Deutschlands, im fernen Berlin entblößt . Das was das Wiener Verwaltungsgericht der Regierung im eigenen Land vorwirft, ist genau der Punkt, worauf die Bundesregierung auf Fragen von Journalisten nie eine Antwort gab oder nur ausweicht. Nach diesem Richterspruch wird auch klar warum.. Der bestätigt nämlich genau das, was bereits so oft vermutet wurde. Dass die Bundesregierungen (in dem Fall in Österreich wie auch Deutschland) gegen die Richtlinien der WHO verstoßen. Denkt man die Logikkette der österreichischen Richter zu Ende, erhärtet sich damit der Verdacht, dass unsere Corona-Politik rechtlich auf mehr als tönernen Füßen steht. Damit fügt sich alles wie ein Puzzle zusammen und das Wegducken der Regierung macht jetzt Sinn.
Die WHO gibt klare Richtlinien für PCR-Tests vor. Etwa eine Wiederholung dieser Tests, wenn sie ohne Krankheitssymptome positiv ausfallen. Die Regierung blockt alle Fragen dazu ab; Ärzte berichteten, Tests würden bei uns in solchen Fällen nicht wiederholt. Damit ist klar: Die WHO-Vorgaben werden offenbar in Deutschland nicht eingehalten, daher auch das Schweigen der Deutschen Bundesregierung.
Drosten spielte im Januar in der Bundespressekonferenz auf eine Frage von Boris Reitschuster, die Informationsnotiz herunter und stellte sie als eine Art Verständnishilfe für Labore in Ländern mit schlechten Standards hin. Das österreichische Gericht sieht das nun völlig anders. Es greift nun haargenau jene Informationsnotiz der WHO als Begründung für seine Entscheidung auf. Entscheidend ist diese Passage auf Seite 8 des Urteils aus Wien, (im Wortlaut können Sie das gesamte Urteil des Gerichts hier nachlesen):
Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. Für die WHO (WHO Information Notice for IVD Users 2020/05, Nucleic acid testing (NAT) technologies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS-CoV-2, 20 January 2021) ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger „Fallzahlen“. Damit bleibt es schon damit offen, von welchen Zahlen die „Information“ ausgeht. Die „Information“ nimmt Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission vom 21.1.2021. Es ist mangels Angaben nicht nachvollziehbar, ob die dieser Empfehlung zugrundeliegenden Zahlen nur jene Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von PCR-Tests vom 20.01.2021 untersucht wurden. Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem Erfinder der PCR-Tests, … (es wird ein nicht ganz ausgeschriebener Youtube-Link angeführt, Anm. BR). Mutatis mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.
Was das österreichische Gericht ausführt, gilt eins zu eins für Deutschland: Aufgrund des hartnäckigen Schweigens der Bundesregierung liegt auch bei uns der Verdacht sehr nahe, dass die Behörden sich nicht an die Vorgaben der WHO halten. Und damit würden sämtliche von der Regierung gebrachten Argumente zusammenbrechen. Wenn in Deutschland eine funktionierenden Politik- und Medienlandschaft vorhanden wäre, wäre diese Nachricht von dem Urteil in Wien und seiner Begründung wie eine Bombe eingeschlagen. Die Regierung müsste sich öffentlich rechtfertigen. Leider wurde wieder ein solches wegweisendes Urteil in den Deutschen Mainstreammedien totgeschwiegen.